(c) Matthias Käser
© (c) Matthias Käser

Wie alles beginnt

1995 Seedorf stimmt der Teerung des heutigen Försterwegs zu. Kurz darauf nimmt der Besitzer des Taunerhauses und Weganstösser Kontakt mit uns auf. Wir erfahren: Verschiedene übergeordnete Gesetze stehen einer Teerung entgegen. Es braucht zwingend eine Baubewilligung. Das ist neu für uns. Wir schreiben dem zuständigen Gemeinderat einen Brief mit den neuen Fakten: Wanderwege, historische Wege, Wege ausserhalb der Bauzone oder in der Gewässerschutzzone brauchen für deren Teerung eine Baubewilligung. Daraufhin wird ein Baugesuch publiziert. Neben den Grünen erheben verschiedene andere Organisationen Einsprache. Das Gesuch wird vom Kanton abgelehnt. Alles klar!?

Es geht weiter

2006 Die damalige Gemeindepräsidentin wird Grossrätin. Ein neuer Versuch scheitert, denn gesetzlich hat sich nichts verändert. 2010 Seedorf bekommt eine Regierungsrätin. Herbst 2011: Ein weiterer Versuch den Weg zu teeren. Die Grünen verpassen die Einsprachefrist. Aber die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz SSL reagiert. Der Entscheid in Seedorf ist für sie wegweisend bei Verhandlungen mit andern Gemeinden. Seedorf zieht bis vor Verwaltungsgericht und blitzt vollumfänglich ab.
2014 Neben der Oberfläche sind weitere Sanierungen nötig: Löschschutz, Trinkwasser, Abwasser, Elektrizität. Im Baugesuch wird wieder ein Hartbelag auf der ganzen Strecke gefordert. An der Einspracheverhandlung bietet die SSL Hand für einen Kompromiss. In Ausnahmefällen erlaubt das Wanderweggesetz einen Hartbelag auf höchstens 100m.

Ein Kompromiss wird gefunden

Juni 2016 Die neue Vorlage mit 95m Hartbelag wird in Seedorf genehmigt. Aus finanzplanerischen Gründen wird der Belagseinbau auf 2018 geplant. Endlich klar, denken wir.

Zurück auf Feld 1

Januar 2018: Der Kanton Bern verschickt an alle Gemeinden ein Merkblatt zum „Unterhalt von Feld-, Wald-, Fuss- und Wanderwegen; Verwendung von Belägen und Recyclingbaustoffen“. Auf zwei Seiten wird in einer Tabelle klar beschrieben, was gilt und wann Baubewilligungen zwingend nötig sind.
Anfang 2019 bemerken wir per Zufall, dass 2018 am Försterweg viel mehr geteert wurde als bewilligt. Zusätzlich sind neu ohne Baubewilligung in Frieswil und im Aspi Wanderwege ausserhalb der Bauzone mit einer Schottertränke versehen worden. Die SSL ist empört und erstattet Anzeige beim Regierungsstatthalteramt. Wir suchen das Gespräch mit dem neuen Gemeindepräsidenten und machen auf die – trotz kantonalem Merkblatt – wissentlich erfolgten illegalen Teerungen aufmerksam.
2019: Die Gemeinde reicht nachträgliche Baugesuche für alle Wege ein, die aber erst im Juni 2021 publiziert werden. Wie erwartet: Alle eingeholten Fachberichte verneinen die Bewilligungsfähigkeit.

Naht das Ende?

November 2023 endlich der Entscheid: Alle Wege müssen bis Ende Mai 2024 zurückgebaut werden, ausser dem bereits bewilligten Teilstück am Försterweg. Die Gemeinde akzeptiert den Entscheid. Mitte Mai 2024 verlangt sie aber eine Fristverlängerung von fünf Jahren ohne irgendwo mit dem Rückbau begonnen zu haben. Dank den Einsprechenden wird die Frist bis Ende 2024 verlängert.

Fazit

Im Verlauf von fast 30 Jahren wird erfolglos versucht, Wege zu asphaltieren. Als dies nicht gelingt, wird wider besseres Wissen illegal gebaut. Der heutige Gemeinderat muss nun die Folgen tragen. Aber: Bereits 2019 hätte er aufgrund des kantonalen Merkblattes von 2018 merken können, dass ein Rückbau unausweichlich ist. Ein bereits damals erstellter Fünfjahresplan hätte bis Ende 2024 erfolgreich abgeschlossen werden können ohne Druck eines Gerichtes,

Nachtrag der Autorin (Barbara von Escher):

Dezember 2024 seit Ende November wird der Hartbelag abgekratzt. Ich bin gespannt wie es weiter geht.

(c) Alle Bilder auf dieser Seite wurden freundlicherweise von Matthias Käser zur Verfügung gestellt.

(c) Matthias Käser
(c) Matthias Käser